4  Klausur

4.1 Allgemeine Hinweise

Bitte informieren Sie sich auch in der APO, SPO sowie den Prüfungshinweisen der Hochschulen (auf der Homepage).

  1. Tragen Sie zu Beginn der Prüfung Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf Ihre entsprechenden Bögen ein.
  2. Findet sich in einer Auswahlliste möglicher Antworten nicht die exakte Lösung, wählen Sie die am besten passende.
  3. Treffen Sie Annahmen, (nur) wo nötig.
  4. Die Prüfung besteht auch aus Single- bzw. Multiple-Choice- (MC)-Aufgaben mit mehreren Antwortoptionen; auch offene Fragen sind möglich.
  5. Falls Sie bei einer Aufgabe mehrere Antworten finden, aber nur nach einer gefragt ist, geben Sie nur eine an.
  6. Falls mehrere (widersprüchliche) Antworten gegeben wurden, wird im Zweifel die erst genannte gewertet.
  7. Die Aufgabenstellung in einer Moodle-Prüfung wird u.U. erst sichtbar, wenn Sie den Prüfungsbedingungen zugestimmt haben und die Prüfungszeit begonnen hat.
  8. Durch Ihre Teilnahme an der Prüfung bestätigen Sie, dass Sie die Hinweise zur Kenntnis genommen haben.
  9. Runden Sie auf zwei Dezimalstellen, soweit nicht anders angegeben.
  10. Wie auch bei den übrigen Hinweisen gelten diese Maßgaben nur soweit nicht explizit andere Hinweise gegeben wurden.
  11. Vor dem Prüfungsraum ist u.U. ein Sitzplan ausgehängt. Bitte setzen Sie sich ggf. auf den Ihnen zugewiesenen Platz.
  12. Setzen Sie sich bitte nur auf Plätze mit einer Nummer, nicht auf Plätze ohne Nummer. Das hat den Hintergrund, dass die Aufsicht protokollieren muss, welcher Prüfling wo sitzt.
  13. Bitte verteilen Sie sich gleichmäßig auf die Plätze; lassen Sie möglichst viel Platz zwischen den Prüflingen.
  14. Halten Sie Ihren (gültigen) Studentenausweis bereit zur Feststellung Ihrer Identität, zur Prüfungsfähigkeit und zur Zulassung zur Prüfung. Nur wer angemeldet ist, kann mitschreiben.
  15. Startschuss: Beginnen Sie mit dem Bearbeiten der Prüfung erst auf Geheiß. Sie dürfen keinen Teil der Prüfung vorab nicht einsehen (auch kein Klausurpapier).
  16. Zeit um: Nach Ablauf der Prüfungszeit ist jegliches Bearbeiten der Prüfung untersagt.
  17. Während der Prüfung werden keine inhaltlichen Fragen beantwortet. Etwaige Unklarheiten oder Fehler in den Aufgaben werden bei der Korrektur geprüft. Informieren Sie den Prüfer oder die Prüferin nach der Prüfung entsprechend.
  18. Auf dem Tisch und am Körper jedes Prüflings dürfen keine Jacken, Mützen, Taschen, Mäppchen oder Ähnliches liegen.
  19. Auf dem Tisch des Prüflings sind neben den erlaubten Hilfsmittel nur folgende Gegenstände erlaubt: Ausweis, Stifte, Lineal, Radiergummi/Tippex, und Getränk.
  20. Beachten Sie die ausgewiesenen Hilfsmittel. Keine anderen Hilfsmittel sind am Körper oder am Platz des Prüflings zulässig.
  21. Ggf. kann der Prüfer ansagen, dass Taschen und Jacken nicht am Platz des Prüflings abzulegen sind (sondern etwa am Rand bzw. an der Wand des Prüfungsraums).
  22. Kopfbedeckungen sind nicht zulässig. Das Gesicht muss unverhüllt sein, auch die Ohren müssen unverhüllt sein.
  23. Prüfungsunfähigkeit ist frühzeitig, ggf. zu Beginn der Prüfung, anzuzeigen (und im Nachgang mit einem entsprechenden Attest zu belegen).
  24. Toilettengänge müssen angezeigt werden, sind nur einzeln erlaubt und werden protokolliert. Um Störung zu vermeiden, sollten Toilettengänge während der Prüfung vermieden werden.
  25. Denken Sie ggf. daran, Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf den Prüfungsbogen einzutragen. Falls Ihre Prüfungsunterlagen mit Namen versehen sind, prüfen Sie bitte, ob Sie (nur) Ihre Unterlagen erhalten haben.
  26. Insbesondere sind alle Smartgeräte (Handy, Uhr, …) verboten. Diese dürfen nicht zur Hand sein und nicht benutzt werden.
  27. Nach Anzeige eines Betrugsversuchs dürfen Sie ggf. weiterarbeiten. Die Prüfungsaufsicht wird den Vorfall dokumentieren und der Prüfungskommission zur Entscheidung geben.
  28. Vorzeitige Abgabe ist nicht möglich. Bitte bleiben Sie bis zum Prüfungsende am Platz.
  29. Geben Sie alle Prüfungsunterlagen ab, auch Konzeptpapier.
  30. Alle Aufgaben werden mit (max.) 1 Punkt bewertet, soweit nicht anders angegeben.
  31. Verwenden Sie nur blaue oder schwarze Kugelschreiber zum schreiben. Tipp: Nehmen Sie sich einen Ersatz-Kugelschreiber mit.
  32. Erscheinen Sie 20 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  33. Stört ein Prüfling während der Prüfung durch Geräusche, Ausrufe, Heulen usw., so kann diese für die anderen Studierenden eine erhebliche Störung sein. Störendes Verhalten kann zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
  34. Bei Täuschungsverdacht: Ein Prüfling ist bei begründetem Verdacht auf Täuschung verpflichtet, an der Aufklärung des Verdachts mitzuwirken und eine entsprechende Untersuchung zu dulden.
  35. Wenn ein Prüfling nach Beginn jedoch noch vor Ende einer Prüfungsleistung so erkrankt, dass er seine momentane Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sieht, sollte er dies sofort der Prüfungsaufsicht mitteilen und seinen Rücktritt erklären. Danach muss er sofort einen Arzt aufsuchen, der ein eingehendes ärztliches Gutachten ausstellt, das die plötzlich aufgetretene Prüfungsunfähigkeit bestätigt. Unter Vorlage dieses Gutachtens ist dann eine Annullierung beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Wichtig

Widerhandlungen können Nicht-Bestehen der Prüfung nach sich ziehen.

4.2 Besonderheiten von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren

Definition 4.1 (Multiple Choice) Unter einer Multiple-Choice-Aufgabe wird eine Aufgabe verstanden, in denen mehrere Antwortoptionen zur Wahl stehen. Wie viele Antworten richtig sind, ist dabei offen. \(\square\)

  1. Bei Multiple-Choice-Aufgaben (MC-Aufgaben bzw. Antwort-Wahl-Verfahren) ist immer genau eine Antwortoption auszuwählen aus mehreren (oft vier oder fünf) Antwortoptionen.
  2. Im Zweifel ist eine Aussage auf den Stoff, so wie im Unterricht behandelt, zu beziehen. Hinweise folgender Art sind nicht zulässig: “Aber in anderen, nicht im Unterricht behandelten Büchern steht etwas anderes, als der Dozent gesagt hat”.
  3. Jede Aussage einer MC-Aufgabe ist entweder richtig oder falsch (aber nicht beides oder keines).
  4. Die MC-Aufgaben sind nur mit Kreuzen zu beantworten; Text wird bei der Korrektur nicht berücksichtigt.
  5. Wenn Sie mehr als eine Antwort ankreuzen, so wird die Aufgabe mit null Punkten bewertet.
  6. Jede Aussage gilt ceteris paribus (unter sonst gleichen Umständen). Aussagen der Art „A ist B“ (z.B. “Menschen sind sterblich”) sind nur dann als richtig auszuwählen, wenn die Aussage immer richtig ist.
  7. Bitte kreuzen Sie (in Papierklausuren) ordentlich an (s. Abbildung 4.1), da sonst der Korrekteur oder der Scanner u.U. Ihr Kreuz falsch liest. Abbildung 4.2 und Abbildung 4.3 zeigen Beispiele für nicht-lesbare Kreuze aufgrund unordentlichen Kreuzens.
  8. Wählen Sie im Zweifel die am besten passende Antwortoption aus.
Abbildung 4.1: Antwort C ist richtig! Ich bin mir ganz sicher, naja, so ziemlich. Auf jeden Fall kreuze ich C an.
Abbildung 4.2: Bitte ordentlich ankreuzen, sonst kann man Ihren Willen nicht erkennen. In diesem Fall war für den Scanner nicht mehr zu erkennen, welches Kreuz gewählt werden sollte.
Abbildung 4.3: Bitte nicht über den Kreis hinaus kreuzen, und den Kreis voll ausmalen, um eine Kreuz zu widerrufen.
  1. In der Prüfungsordnung der HS Ansbach ist geregelt, dass 50% der maximal erreichbaren Punkt benötigt sind zum Bestehen (absolute Bestehensgrenze s. § 8c APO HS Ansbach); es sei denn, die relative Bestehensgrenze kommt zum Zug.
  2. Relative Bestehensgrenze (§ 8c APO Abs 2, Punkt 2):
  1. der Prüfling insgesamt mindestens 40 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht hat und die Zahl der vom Prüfling jeweils erreichten Punktzahl um nicht mehr als 15 Prozent (relative Bestehensgrenze) die durchschnittlich erreichte Punktzahl der Prüflinge unterschreitet, die erstmals an der entsprechenden Prüfung teilgenommen haben. Die relative Bestehensgrenze des Satz 1 Ziff. 2 kommt nur dann zur Anwendung, wenn mindestens 40 Prüflinge zum ersten Mal an der Prüfung teilgenommen haben.

Abbildung 4.4 zeigt ein Musterdeckblatt einer Klausur.

Abbildung 4.4: Ein Musterdeckblatt einer Statistik-Klausur
Wichtig

Tragen Sie zu Beginn der Klausur Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer ein! \(\square\)

4.3 Besonderheiten zur Bayes-Statistik

  1. Verwenden Sie Methoden der Bayes-Statistik für inferenzstatistische Analysen (soweit nicht anders vorgegeben).

  2. Bei Aufgaben zur “Bayes-Box” (Erstellung einer Gitterwert-Tabelle) gelten folgende Maßgaben:

    • Handelt es sich um Parameter mit einem begrenzten Wertebereich (wie etwa Anteile), so ist der ganze Wertebereich zu modellieren. Es sind 101 verschiedene Parameterwerte zu berechnen (wenn möglich, gleichabständig verteilt).
    • Handelt es sich um Parameter \(X\) mit einem unbegrenzten Wertebereich (wie normalverteilte Variablen), so ist der Wertebereich \(X-2\sigma \le X \le X+2\sigma\) zu simulieren.
  3. Nutzen Sie die Software Stan in Form des R-Pakets rstanarm für Regressionsmodelle auf Basis der Bayes-Methode.

  4. Verwenden Sie immer folgenden Seed-Wert bei stan_glm(): 42. Dazu setzen Sie folgenden Parameter seed = 42 (innerhalb von stan_glm()).

  5. Es gibt einen Toleranzbereich für Lösungen bei Aufgaben, die Zufallszahlen bei der Berechnung verwenden. Toleranzbereiche werden verwendet für Aufgaben mit Zufallszahlen: Lösungen solcher Aufgaben können schwanken (trotz gesetztem Seed). Dabei muss man unterscheiden zwischen Lösungen in Form eines Anteils (Wertebereich: 0-1 ) und sonstigen Aufgaben mit numerischer Lösung, wie Regressionsmodelllen (unbegrenztem Werbereich: \(-\infty\) bis \(+\infty\)).

  1. Lösungen mit Wertebereich 0-1: Toleranzbereich von 5 Prozentpunkten
  2. Lösungen mit unbegrenztem Wertebereich: - relativer Toleranzbereich: ±5% des Werts der Musterlösung - absoluter Toleranzbereich: 5% der SD der Outcome-Variablen (bei Regressionsmodellen)

Beispiele:

  • Der Wert laut Musterlösung liegt bei 100 (unbegrenzter Wertbereich); dann erstreckt sich der Toleranzbereich von 95 bis 105.
  • Der Wert laut Musterlösung liegt bei .05 (unbegrenzter Wertbereich); dann erstreckt sich der Toleranzbereich um ±0.0025 Punkte um 0.05.
  • Der Wert laut Musterlösung liegt bei .42 (Anteil); dann erstreckt sich der Toleranzbereich um ±5 Prozentpunkte um 0.42, also von .37 bis .47 (einschließlich).

4.4 Zugelassene Taschenrechner

Taschenrechner sind nur dann in der Prüfung zugelassen, wenn dies explizit in der Prüfungsplan vermerkt ist. Zugelassen sind in dann nur wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 und der Anlage dazu entspricht.

Vereinfacht gesagt: Zugelassen sind nicht-programmierbare, wissenschaftliche Taschenrechner.

Ein Taschenrechner gilt als programmierbar, wenn zusätzliche, zum ursprünglichen Funktionsumfang nicht gehörige Routinen gespeichert werden können. (Anlage zum KMS Az.: VI.7 – 5 S 5500 – 6b.80372 vom 11. November 2011)

4.5 Besonderheiten von Moodle-Klausuren

  1. Je nach Spracheinstellung in Moodle kann es sein, dass Sie als Dezimaltrennzeichen ein Komma oder einen Punkt verwenden müssen. Moodle weist Sie darauf hin, falls eine Zahl nicht als Zahl erkannt wurde.
  2. Runden Sie bei Fragen, die auf Anteile abzielen auf zwei Dezimalstellen, ansonsten auf eine.
  3. Geben Sie keine Prozentzahlen an, sondern Anteile (FALSCH: 50%, RICHTIG: 0.5 bzw. 0,5).
  4. Bei Aufgaben, die eine Zahl als Antwort verlangen, ist nur Ziffern anzugeben (nicht etwa Buchstaben).
  5. Alle Berechnungen, die Zufallszahlen beinhalten, sollen mit fixierten Startwert der Zufallszahlen durchgeführt werden. Es ist die Zahl 42 zu verwenden.
    1. Wenn Stichproben simuliert werden sollen, ziehen Sie \(10^3\) Zufallsstichproben.
  6. In einigen Aufgaben kann verlangt sein, dass Sie einen bestimmten Datensatz in R importieren sollen. In diesem Fall wird vorausgesetzt, dass Ihnen diese Bezugsquelle von Datensätzen bekannt ist und dass Sie wissen, wie man einen Datensatz in R importiert.
  7. Achten Sie darauf, R und R-Pakete sowie R-Studio in aktueller Version zu verwenden. Das Verwenden älterer Versionen kann (in seltenen Fällen) zu abweichenden Lösungen führen. Im Zweifel beziehen sich alle Aufgaben auf die jeweils aktuellste Version der verwendeten Software.
  8. Wenn Sie Text eingeben sollen: Geben Sie nur Kleinbuchstaben ein. Geben Sie nur ein einziges Wort ein. Geben Sie keine Leerzeichen ein.
  9. Verwenden Sie Standardwerte (defaults) der R-Funktionen, soweit nicht anders in der jeweiligen Aufgabe verlangt.
  10. Bei Fragen zu R-Syntax spielen Aspekte wie Enter-Taste o.Ä. bei der Beantwortung der Frage keine Rolle; diese Aspekte dürfen zu ignorieren.

4.6 Datensätze in Moodle-Prüfungen

In einigen Moodle-Prüfungen werden Datensätze bearbeitet. Dazu sind hier einige Regelungen und Hinweise formuliert.

4.6.1 R-Pakete mit Prüfungsdatensätzen

In der Prüfung werden Sie u.U. aufgefordert, einen Datensatz zu importieren und zu bearbeiten. Die folgende Liste (Tabelle 4.1) zeigt, welche Datensätze in der Prüfung verwendet werden. Sie können die Datensätze vorab herunterladen (für eine schnellere Bearbeitung in der Prüfung).

Es werden Datensätze aus den folgenden R-Pakete verwendet:

[1] "datasets"       "palmerpenguins" "reshape2"       "gt"            
[5] "ggplot2"        "MASS"           "AER"            "robustbase"    
[9] "openintro"     

4.6.2 Importieren von Daten in R

Für die Prüfung sollten Sie wissen, wie man Datensätze (v.a. aus dem CSV-Format) in R importiert.

Hinweis

Sie können jeden Datensatz entweder per CSV-Datei importieren (z.B. mit read.csv) oder über Starten das zugehörige R-Paket. Letzteres kann ein bisschen schneller gehen. \(\square\)

Weg 1: Import via CSV-Datei:

library(tidyverse)  # `read_csv` wohnt im Tidyverse
penguins <- read_csv("https://vincentarelbundock.github.io/Rdatasets/csv/palmerpenguins/penguins.csv")

head(penguins)  # Check?! Passt!

Weg 2: Import über das zugehörige R-Paket (das natürlich vorab installiert sein muss):

library(palmerpenguins)
data(penguins)

head(penguins)  # Wieder Prüfen ... Passt!

Beide Möglichkeiten führen zum Ziel.

Für Datensätze, die schon mit R mitgeliefert werden, wie mtcars, muss kein Paket gestartet werden. Es reicht, den Datensatz mit data(name_des_datensatzes) zu starten.

4.6.3 Liste der Prüfungsdatensätze

In Tabelle 4.1 sind alle Prüfungsdatensätze aufgelistet inkl. dem Bezugsort der zugehörigen CSV-Datei sowie dem zugehörigen Code-Book (Beschreibung des Datensatzes).

Tabelle 4.1: Prüfungsdatensätze

Sie können auch die gesamte CSV-Datei mit Namen und URL zu den Datensätzen hier herunterladen.

4.7 Einsichtnahme

Sie haben das Recht auf Einsichtnahme in Ihre Prüfungsergebnisse. Dazu stellt Ihnen der Prüfer die Klausur sowie Ihre Antworten vorab online zur Verfügung (auf der jeweiligen Moodle-Seite des Moduls). Außerdem stellt der Prüfer die Notenschwellen und sonstige nötige Informationen zur Notenbildung bereit. So können Sie selber selbständig prüfen, ob die Note der Prüfers korrekt ist aus Ihrer Sicht.

Wenn Sie zusätzlich zum Präsenztermin der Einsichtnahme kommen möchten, nehmen Sie bitte die vom Prüfer eingestellten Unterlagen zum Termin mit, da sie der Prüfer nicht mitbringt (da ja schon online verfügbar). Streng genommen ist es nur sinnvoll zur Einsichtnahme zu kommen, wenn Ihre Durchsicht zu einer anderen Note kommt als sie der Prüfer eingestellt hat. Der Prüfer bietet zu Beginn des Semesters einen Termin zur Einsichtnahme an; bitte achten Sie auf die Nachricht der Prüfers (via Moodle über das entsprechende Modul). Bitte kommen Sie pünktlich zu Beginn der ausgeschriebenen Zeit der Einsichtnahme; wenn keine Studierenden (mehr) da sind, ist die Einsichtnahme beendet.